FAQ

Welche Artikel können verkauft werden?

Alle Gegenstände „rund ums Kind“ können abgegeben werden. Pro Verkäufer werden 45 Artikel angenommen
  • Kleidung: Kinderbekleidung bis Größe 176 und Schwangerschaftskleidung
  • Babyausstattung: Kinderwagen, Sportwagen, Buggys, Babybettchen und -wiegen, Laufgitter, Treppengitter, Babyphone, Stillkissen, Schlafsäcke, Kinderautositze**, Babytragetaschen, Wickeltaschen,
  • Spielzeug: Gesellschaftsspiele, Puzzle, Lego, Playmobil, Barbie, Baby Born, Puppenwagen, Puppenhäuser,…
  • Computerspiele, DVDs, Videos, Kassetten und CDs, allerdings nur im Original, keine Kopien!
  • Stofftiere werden nicht angenommen!
  • Sportartikel: Dreiräder, Roller, Fahrräder, Tretfahrzeuge, Laufräder, Skateboards, …
  • Bücher: Kinder- und Jugendbücher, Sachbücher, Literatur über Kindererziehung etc.
  • Sonstiges: Schultaschen, Sporttaschen, Kinderkoffer, Kindergartentaschen, Rucksäcke, Schlafsäcke, …
Dabei ist zu beachten, dass die Ware der Saison entspricht.
  • Frühjahrsflohmarkt: Übergangs- und Sommerbekleidung, insbesondere aber auch Kommunionskleidung.
  • Herbstflohmarkt: Übergangs- und Winterbekleidung, Sportausrüstung wie Skier / Skischuhe / Schlitten / Schlittschuhe / Winterstiefel etc.
** Kinderautositze nur in verkehrssicherem und unfallfreiem Zustand, Prüfnorm ECE-R 44/03, ECE-R 44/04  oder UN ECE Reg. 129. Der Förderverein kath. Kindergarten St. Wendelin e.V. übernimmt keine Haftung für auf unserem Abgabeflohmarkt angebotene und verkaufte Kindersitze.
  • Die abgegebenen Artikel sind Kommissionsware, für die keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung übernommen werden kann. Mit Abgabe der Artikel erklären Sie sich damit einverstanden.

Welche Artikel können nicht verkauft werden?

  • Verschmutzte oder defekte Artikel
  • Für Kinder ungeeignete Artikel
  • Kopierte CDs/DVDs
  • Stofftiere
  • Artikel ohne oder nicht lesbare Barcodes

Was passiert mit den nicht verkauften Artikeln?

Nicht verkaufte Artikel werden von den Verkäufern nach dem Flohmarkt abends zwischen 18:00 und 18:30 Uhr gemeinsam mit dem Verkaufserlös wieder abgeholt.

Was muss bei der Auszeichnung von Artikeln beachtet werden?

  • Etiketten nicht knicken oder rollen, sie müssen vollständig lesbar sein!
  • Barcode-Etiketten gut sichtbar und fest am zu verkaufenden Artikel befestigen
  • Keine Stecknadeln oder Sicherheitsnadeln verwenden
  • An Spielzeug hat sich das Ankleben mit Tesafilm bewährt
  • Die Etiketten verfügen über Ränder zum Befestigen
  • Die Preise sind nicht verhandelbar!
  • Etikettierungshinweise mit Beispielbildern 

Welche Gebühren fallen als Verkäufer an?

Bei der Abgabe der Artikel werden 5€ in bar Verkäufergebühr fällig und 15% Verkaufsprovision werden mit Ihrem Verkaufserlös verrechnet.